Leitantrag zur Sonder-BDK: Nachbessern und dann zustimmen!

Bisher habe ich mich nicht zum Leitantrag der Sonder-BDK positioniert. Das lag vor allem daran, dass ich die Argumente beider Seiten gut verstehen konnte. Der grüne Bundesvorstand wirbt dafür, den Atomausstiegs-Plan zu unterstützen und bei vielen anderen Punkten der sog. Energiewende „nachzubessern“.

Den Leitantrag findet ihr hier. Bei meiner Beschäftigung mit dem Antrag sind mit ein paar Mängel aufgefallen:

  1. Der Antrag setzt teilweise falsche Schwerpunkte. Statt die eigenen Errungenschaften zu feiern, wird zu sehr auf Kritik an der Merkel-Regierung gesetzt. Freilich: Wir GRÜNE bekämen eine bessere Energiewende hin und das muss auch benannt werden. Aber wir müssen sagen: ERSTENS ist das UNSER Ausstieg und ZWEITENS ist er von Schwarz-Gelb handwerklich nicht besonders gut umgesetzt worden. Aktuell ist die Reihenfolge eher andersrum.
  2. Der Antrag gibt widersprüchliche Signale. Einerseits heißt es: „Merkels Atomwende ist notwendig, aber nicht hinreichend“, dies sei nur ein „Erster Schritt zum Atomausstieg“. Wird also bei Regierungsbeteiligung ab 2013 nachgebessert? Kaum, denn andererseits will man mit der GRÜNEN Zustimmung ja einen quasi „unveränderbaren“ Konsens herstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine SPD (selbst wenn sie Juniorpartner wäre) das Thema Atomkraft 2013 wieder auf den Tisch räumen will.
  3. Der Antrag ist einfach nicht gut geschrieben. Rein von der Kohärenz her. Er liest sich schlecht und ist kompliziert strukturiert. Der Kern geht unter: Welchen Gesetzen soll die Bundestags-Fraktion nun zustimmen und welchen nicht? Klar, Politiker sind keine Texter. Aber ein bisschen mehr schreiberische Fähigkeiten hätte ich dann Jürgen Trittin und Co. doch zugetraut.

Trotzdem würde ich, wenn ich Delegierter wäre, dem Antrag zustimmen. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Ich halte die beliebte Argumentation, Gesetze abzulehnen, weil sie uns nicht weit genug gehen, in ihrem Kern für falsch. Weil man nie weiß, was noch kommt. Ein Beispiel: In Baden-Württemberg haben die GRÜNEN mit der SPD damals die Absenkung der Quoren bei Volksabstimmungen auf 25% der Wahlberechtigten abgelehnt, weil sie sie noch weiter absenken wollten. Jetzt ärgern wir uns angesichts der anstehenden Abstimmung über Stuttgart21 schwarz. Wenn wir den gleichen Gesetzesentwurf von damals jetzt einbringen, lehnt ihn widerum die CDU ab. Derlei „Spielchen“ sind für die Bevölkerung (zurecht!) nicht nachvollziehbar und tragen zur Politikverdrossenheit bei.

Der neue Atomausstieg ist besser als der Status Quo. Bei Politik geht es immer um relative Verbesserungen, nie um absolute Wahrheiten. Die Vertreter des Volkes sollten Verbesserungen nicht ablehnen, auch nicht in der Opposition. Wenn sie ihnen nicht weit genug gehen, haben sie keine andere Wahl, als sich selbst in die Regierung wählen zu lassen und es dort besser zu machen. Deswegen ist Oppositionsarbeit frustrierend, ja mitunter sogar „Mist“. Aber eine GRÜNE Partei, die aus der Opposition heraus so viel erreichen kann wie aktuell, sollte eigentlich stolz sein auf ihren – angesichts der parlamentarischen Realität riesigen – Erfolg.

Deswegen bitte ich die Delegierten, dem Leitantrag A-01 des Bundesvorstands zuzustimmen. Die drei von mir oben genannten Punkte solltet ihr soweit wie möglich ausmerzen. Viele Leute, wie Tobi Eichelbrönner, haben dazu schon ein paar ganz gute Änderungsanträge eingebracht. Diese Bitte geht besonders an meinen Delegierten, Christian Schneider.

Einigt euch! oder: Ein Vorschlag.

Seit Horst Köhler aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen zurückgetreten ist, wurden allerlei abgehobene Vorschläge gemacht, wer ihm nachfolgen soll. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Union einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus ihren eigenen Reihen benennen, das ganze von der FDP absegnen lassen, und gut ist.

Gut ist? Nichts ist gut! Der/die BundespräsidentIn sollte von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Die wiederum ist in der Bundesversammlung repräsentiert. Doch hier liegt das Problem: Die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt nur mit einer absoluten Mehrheit. weiterlesen…